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Aussergerichtliche Streitschlichtung in Deutschland
Das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung hat den Bundesländern in bestimmten Fällen die Möglichkeit eröffnet, die Klageerhebung von der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens abhängig zu machen. Einige Bundesländer haben von dieser Ermächtigung bereits Gebrauch gemacht. Die Darstellung erläutert ausführlich das neue außergerichtliche Schlichtungsverfahren in Baden-Württemberg. Neben den Anwendungsvoraussetzungen werden die Einrichtung und Besetzung der Gütestelle, der Ablauf der Schlichtungsverhandlung, ferner ...

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